Wissenswertes zum Aufenthalt in der Elisabeth-Klinik

Fragen und Antworten für Eltern

Welche Unterlagen sind nötig, damit mein Kind in der Elisabeth-Klinik behandelt werden kann?

Bei stationären oder teilstationären Aufenthalten benötigen wir die folgenden Unterlagen von Ihnen:

  • Gesundheitskarte der Krankenkasse
  • Überweisung durch die behandelnde Kinderarztpraxis oder niedergelassene Kinderpsychiatrie/Kinderpsychologie
  • Vorbefunde 
  • Bei getrennt lebenden Eltern zusätzlich eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils
  • Gelbes Heft (= Kinderuntersuchungsheft)
  • Schulzeugnisse
Woher weiß ich, dass es meinem Kind während des Aufenthaltes in der Elisabeth-Klinik gut geht? Habe ich Kontakt zu meinem Kind?

Wenn Ihr Kind stationär in der Elisabeth-Klinik behandelt wird, können Sie regelmäßig mit ihm telefonieren oder es besuchen. Dafür haben wir feste Besuchs- und Telefonzeiten. Am Wochenende ist es für viele Patient:innen möglich, einen Teil des Tages oder auch ganze Tage außerhalb der Klinik bei ihren Angehörigen zu verbringen, um bereits während der stationären Behandlung auf die Zeit danach vorzubereiten. Zudem können Sie jederzeit mit dem Team über den Zustand Ihres Kindes sprechen.

Wie werde ich als Elternteil in die Behandlung eingebunden?

Psychische Erkrankungen haben stets Auswirkungen und oft auch Ursachen im Umfeld des oder der Betroffenen. Diese sogenannten systemischen Aspekte spielen deshalb in unseren Therapieansätzen eine entscheidende Rolle: Wir binden stets die Sorgeberechtigten und andere relevante Bezugspersonen aus dem System der Patient:innen ein – je jünger die Kinder sind, desto intensiver tun wir das. Eltern laden wir zum Beispiel einmal pro Woche zur Beratung in die Elisabeth-Klinik ein. Über Diagnosen und Therapien entscheiden wir gemeinsam mit den Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern. 

Wer sind in der Elisabeth-Klinik die Ansprechpartner für Eltern?

Alle Kinder und Jugendlichen beziehungsweise ihre Familien erhalten bei uns in der Elisabeth-Klinik eine sogenannte Fallführerin, das sind Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen, die mit den Eltern regelmäßig Gespräche führen und für ihre Fragen erreichbar sind. Wenn der Fallführer nicht erreichbar ist, können Sie auf Station den Pflege- und Erziehungsdienst ansprechen. 

Wer entscheidet darüber, ob mein Kind ambulant oder stationär behandelt wird?

Die Entscheidung über das Behandlungsangebot treffen wir gemeinsam mit den Patient:innen und ihren sorgeberechtigten Bezugspersonen. In Notsituationen können Kinder- und Jugendpsychiater:innen oder Psychotherapeut:innen die Betroffenen zur Behandlung ins Krankenhaus einweisen. Das ist immer dann nötig, wenn eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt.

Wann liegt eine Notsituation vor? Werden Notfälle in der Elisabeth-Klinik behandelt?

In Situationen mit akuter Eigen-/ Fremdgefährdung (z.B. Suizidversuche, Selbstverletzung, ausgeprägte Wutausbrüche mit aggressivem Verhalten, Nahrungsverweigerung oder psychotischen Symptomen) können Sie sich immer an unsere Rettungsstelle im St. Joseph Krankenhaus wenden. Hier werden Kinder und Jugendliche mit akuten psychischen Störungen ärztlich untersucht und die notwendigen Behandlungsschritte eingeleitet.

Mein Kind ist noch nirgendwo in Behandlung, aber ich habe das Gefühl, dass wir Hilfe brauchen. An wen kann ich mich wenden?

Erste Anlaufstelle können entweder Ihr Kinderarzt oder Ihre Kinderärztin sein oder der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst der Stadt. Hilfreich sind außerdem oft eine Familien- und Erziehungsberatungsstelle, die Jugendämter oder niedergelassene Psychotherapeut:innen. An vielen Schulen gibt es zudem Sozialarbeiter:innen, die Sie vertrauensvoll ansprechen können. Und auch die Sorgentelefone können Orientierung geben (z.B. Berliner Krisendienst, Kinder- und Jugendsorgen-Telefon oder Elterntelefon.

 

Ich habe das Gefühl, ich bin schuld, dass mein Kind psychische Probleme hat. Was habe ich falsch gemacht?

Diese Schuldgefühle kennen sehr viele Eltern von betroffenen Kindern und Jugendlichen. Dazu sollte man wissen: Bei psychischen Störungen spielen fast immer verschiedene Faktoren eine Rolle (u.a. genetische Veranlagung, organische Krankheiten, Beziehungsmuster, Kommunikationsmuster, schulische Erlebnisse). Bei der Behandlung in der Elisabeth-Klinik geht es nie darum, Schuldige zu finden oder gar anzuklagen. Unser Ziel ist stattdessen, mit allen Beteiligten zu ermitteln, wie Probleme bewältigt werden können, welche Ressourcen die Patient:innen und ihr Umfeld dafür haben, und diese gemeinsam erarbeiteten Bewältigungsstrategien zu üben.

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Notrufnummer

In einem akuten, lebensbedrohlichen Notfall wählen Sie bitte umgehend 
die Notrufnummer des Feuerwehr- und Rettungsdienstes: 112.


Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst

Bundesweit unter dieser einheitlichen Rufnummer rund um die Uhr (24/7) erreichbar. 
Mehr Informationen finden Sie unter: www.116117.de


Elisabeth-Klinik für seelische Gesundheit junger Menschen

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